Kapitel 7

Analoge Modulationsverfahren

Lösungen zu den Lernzieltests des Kapitel 7

Zu 1:    Sinus- und Pulsmodulation. Im ersten Fall wird eine sinusförmige Trägerschwingung und im zweiten Fall eine rechteckförmige Trägerschwingung moduliert.

Zu 2:    Amplituden-, Phasen- und Frequenz-Modulation sowie Kombinationen davon.

Zu 3:    Das Verhältnis der maximalen Amplitude der modulierenden Schwingung zur maximalen Amplitude der Trägerschwingung (s. Gl. 7.6).

Zu 4:    Nach Gl. 7.7 ergibt sich 2·3,4 kHz = 6,8 kHz.

Zu 5:    Nach Gl. 7.5 und 7.8 folgt die Funktion für die Gesamtleistung, die zwischen der Leistung des Trägers PT im Fall m = 0 und 1,5•·PT für m = 1 verläuft.

Zu 6:    Es wird nur ein Seitenband der AM übertragen, da dieses bereits die gesamte Information enthält. Wahlweise kann das obere oder das untere Seitenband übertragen werden. Der Vorteil ist der geringere Bandbreitebedarf.

Zu 7:    Die Einsparung beträgt nach Gl. 7.7  50%.

Zu 8:    Die Restseitenband-AM erlaubt auch die ungestörte Übertragung von Basisbandsignalen nahe der Frequenz Null, d.h. wenn eine Trennung zwischen oberem und unterem Seitenband der AM nicht einfach möglich ist. Anwendungsbereich war u.a.  die analoge Übertragung von TV-Signalen (terrestrisch, in Kabel-TV-Netzen).

Zu 9:    Entspricht dem Bild 7.12, jedoch mit η = 3 als (reduzierte) Trägeramplitude gemäß Bild 7.11

Zu 10:   Nach Gl. 7.16 ergibt sich B = 2·(75 kHz + 15 kHz) = 180 kHz

Zu 11:   Hinweis: Gemeint ist hier das Bild 7.13!
Nach Gl. 3.38 ist die Oszillatorfrequenz einmal für CD = 10 pF sowie für
CD = 12 pF zu bestimmen. Dabei folgt die einzusetzende Gesamtkapzität der Gl. 7.20 und ergibt sich zu 109,9 pF bzw. 111 pF. Daraus folgen die Oszillatorfrequenzen zu 1,518 MHz und 1,510 MHz. Die Variation beträgt also 8 kHz.

Zu 12:    S. Bild 7.20 sowie dem begleitenden Buchtext.